Jugendschutz

Wir weisen darauf hin, dass wir nach den Regelungen des Jugendschutzgesetzes keinen Wein an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben. Andere alkoholische Getränke, insbesondere Branntwein, sowie Lebensmittel, die Branntwein nicht nur in geringer Menge enthalten, werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahre abgegeben.

Der Käufer bestätigt ausdrücklich mit der Abgabe der Bestellung, dass er das erforderliche Lebensalter nach dem Jugendschutzgesetz aufweist.